Infografiken
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02/2026

Welchen Umsatzsteuersatz müssen Sie als Gastronom bei der Abgabe von Speisen und Getränken ansetzen?

Zum 01.01.2026 wurde der Umsatzsteuersatz auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft auf 7 % reduziert. Dadurch entfallen einige alte Abgrenzungsprobleme in der Gastronomie – es kommen jedoch auch neue hinzu. Unsere Infografik bietet Ihnen einen schnellen Überblick über die neuen Regeln und warnt Sie vor den neuen Stolperfallen.

wetreu Infografik Gastronomie Umsatzsteuer 02/2026
Format: PDF
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